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Titelbeschreibung
KRESS, Johannes Paul:
Commentatio succincta in Constitutionem Criminalem Caroli V. Imperatoris in Qua non solum de constitutionis et ordinationis ipsius origine Maximiliano I. verosimiliter a Goldasto adscripta. Editio novissima. Hannover, Helwing, 1786. 4to. 18 Bl., 766 S., 23 Bl. Halbpergament d. Zt. (etwas fleckig u. berieben, Vorderdeckelbezug mit Fehlstelle). Späte Ausgabe, gegenüber der Erstausgabe erheblich vermehrt. - Der erste wissenschaftliche Kommentar zur Carolina stammt von Johannes Paul Kress (1677-1741). Kress studierte in Jena, wechselte nach Halle, wurde Schüler des großen Stryk und des ganz im Einfluß der Aufklärung stehenden Christian Thomasius. In Helmstedt erhielt er einen Lehrstuhl. Bedeutend ist, daß sein Kommentar sich völlig vom Römischen Recht abwandte und die CAROLINA als alleinige Quelle des deutschen Strafrechts anerkannte. - Enslin-E. 221. - Gebräunt, stellenw. im oberen Bundsteg mit schwachem Wasserfleck.
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